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prozess.tex 5.92 KiB
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\section{Allgemeines}
\begin{enumerate}
	\item Für die Anfertigung von Studien- und Diplomarbeiten sind die Festlegungen der Studienordnung und der Prüfungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung der jeweilig zuständigen Fakultät verbindlich.
	\item Die Studienarbeiten werden in üblicherweise deutscher Sprache verfasst. Ausnahmeregelungen bedürfen der Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
	\item Studien- und Diplomarbeiten sind in Verbindung mit der betreuenden Einrichtung durchzuführen. Der Student hat die Pflicht, dem TU-Betreuer über den Fortgang der Arbeit zu berichten. Es sind mindestens drei Konsultationen durchzuführen. Bei Arbeiten, die in Betrieben angefertigt werden, ist dementsprechend zu verfahren.
	\item Die Aufgabenstellung einer Studien- oder Diplomarbeit ist verbindlich. Sich aus dem Verlauf der Bearbeitung ergebende oder von der Betreuerseite eingebrachte Änderungen sind möglich, müssen aber in der Arbeit dokumentiert werden.
	\item Die Aufnahme von Kontakten mit Behörden oder anderen Institutionen erfolgt in Abstimmung mit der betreuenden Einrichtung.
	\item Wird dem Diplomanden an der betreuenden Einrichtung ein Arbeitsplatz zugewiesen, hat er den dort üblichen Arbeitszeitablauf einzuhalten. Die Arbeit an den Versuchs- und Werkstatteinrichtungen
darf erst nach einer Arbeitsschutzbelehrung aufgenommen werden.
	\item Für die Verwendung der erreichten Forschungsleistungen gilt das Gesetz über Urheberrecht und verwendete Schutzrechte. Zur Wahrung der Geheimhaltung oder zur Sicherung von Schutzrechten ist in der Regel mit dem Studenten eine schriftliche Nutzungsvereinbarung
abzuschließen (siehe dazu Kanzlerrundschreiben D3/2/08).
\end{enumerate}

\section{Umfang und allgemeine Form}
\begin{enumerate}
\item Die Arbeit besteht aus einem Text- und einem Anlagenteil. Der Textteil sollte in der Regel 50 bis 70~Seiten umfassen. Ergebnisse von sich wiederholenden Rechnungsgängen sind in Tabellen zusammenzufassen. Bilder und Tabellen, deren Größe eine Seite überschreiten, werden in den Anlagenteil eingeordnet.
\item Anlagen sind auch umfangreichere Dokumente, die zum Verständnis des Textes nicht unbedingt erforderlich sind (z.B. Zeichnungen, Messprotokolle, Programmdokumentationen). Anlagen die aus mehreren Seiten bestehen, sind mit entsprechenden Seitennummern zu kennzeichnen.
\item Studien- und Diplomarbeiten können auch zweiseitig ausgefertigt werden.
\item Der Abstract (nach DIN 1422, Teil 1 und DIN 1426), sollte den Inhalt der Arbeit ohne eigene Bewertung kurz und klar wiedergeben und auch ohne den Textteil der Arbeit verständlich sein. Der Abstract soll den Umfang von max.~15 Zeilen nicht überschreiten.
\item Die wichtigsten Ergebnisse der Diplomarbeit sind in Thesenform zusammenzustellen und der Arbeit beizufügen. Zur Verteidigung können Kopien der Thesen an anwesende Gäste verteilt werden.
\end{enumerate}

\section{Abgabe der Studien- und Diplomarbeit}
\begin{enumerate}
\item Studien- und Diplomarbeiten sind in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Bei Aufgabenstellungen von Praxispartnern ist ein weiteres Exemplar an diesen abzugeben.
\item Die Kosten für die Anfertigung trägt der Student. 
\item Mit der Arbeit ist ein Datenträger (CD) mit allen Dateien abzugeben. Beigefügte elektronische Datenträger sind ebenfalls als Anlage auszuweisen.
\item Zeichnungsoriginale, deren Formate größer als A4 sind, müssen, soweit nicht entsprechend faltbar, gesondert als Rolle eingereicht werden. Die Zeichnungen sind dabei eindeutig als Anlage der Arbeit zu beschriften.
\item Von Unikaten sind allen Ausfertigungen der Arbeit Kopien (Ausdrucke, Fotos u.ä.) beizufügen.
\item Gegenständliche Ergebnisse der Arbeit (Materialproben, Muster, Modelle) sind so zu übergeben, dass eine eindeutige Zuordnung der Objekte zu den Beschreibungen in der Arbeit auch nachträglich möglich ist.
\item Softwareprodukte, die Ergebnis der Beleg- oder Diplomarbeit sind, sind gesondert als Anlage mit Datenträger zu übergeben. Der Datenträger muss enthalten:
	\begin{itemize}
\item das lauffähige Programm
\item die Quelltextfiles, die verwendeten Bibliotheken, ein Linkfile
\item ein Ein- und Ausgabenbeispiel
\item die Benutzerdokumentation
\item ein Infofile mit Angaben zum Betriebssystem, Programmiersprache und Compilerversion sowie Speicherplatzbedarf
	\end{itemize}
\item Bei Verweis auf Webseiten bzw. downloadfähige Dokumente sollte der aktuelle Stand der Daten mit auf dem Datenträger zur Arbeit abgegeben werden.
\end{enumerate}

\section{Termine}
\begin{enumerate}
\item Die auf der Aufgabenstellung vermerkten Termine sind unbedingt einzuhalten.
\item Terminänderungen können nur unter Angabe einer stichhaltigen Begründung spätestens drei Wochen vor Ablauf des vorgegebenen Termins beantragt werden. Verlängerungen für Belegarbeiten
sind beim zuständigen Hochschullehrer zu beantragen. Eine Verlängerung für Diplomarbeiten bedarf der Genehmigung durch den Studiendekan.
\item Bei Erkrankung des Bearbeiters ist der Betreuer umgehend zu benachrichtigen. Eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Krankheit ist vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung erfolgt eine entsprechende Terminänderung.
\item Das Diplomverfahren wird von dem vom Prüfungsamt der Fakultät Maschinenwesen ausgehändigten Protokoll begleitet. Alle Angaben (Bearbeitungsfristen, Verlängerung usw.) sind vom Studenten darin eintragen zu lassen. Die Diplomarbeit ist mit dem Protokoll im Prüfungsamt abzugeben und wird nur bei Einhaltung aller Termine angenommen.
\item Die Diplomarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausführung im Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät abzuliefern; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat der Student schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit -- bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit- - selbstständig verfasst und keine anderen
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (siehe auch Diplomordnung).
\end{enumerate}